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6.4 Definitionen
Schaden
Als Schaden wird eine bleibende nachteilige Veränderung eines Betriebsmittels
als Folge einer besonderen Einwirkung oder Ursache bezeichnet, die sogleich
oder im Laufe der Zeit repariert bzw. behoben werden muss. Schäden können
während des Betriebs (z. B. „Elektrischer Fehler“) oder bei Nichtbetrieb (z.
B. „Wartung“) festgestellt werden.
Störung
Als Störung wird eine ungewollte Änderung des normalen Betriebszustandes
bezeichnet. Der normale Betriebszustand ist gekennzeichnet durch:
- eine ausreichende Spannung
- einen intakten Isolationszustand
- einen von der Betriebsführung gewollten Schaltzustand
- intakte Betriebsmittel.
Ein Schaden an einem Betriebsmittel, der während des Betriebes festgestellt
wird und eine sofortige Ausschaltung des Betriebsmittels erzwingt, bewirkt
eine ungewollte Änderung des Schaltzustandes und gilt somit als Störung.
Netz
Ein Netz ist die Gesamtheit der galvanisch miteinander verbundenen Leitungen
und Stationen gleicher Nennspannung zur Übertragung oder Verteilung
elektrischer Energie, so weit sie demselben Netzbetreiber nach Definition des
Energiewirtschaftsgesetzes zuzuordnen sind.
Umspannwerk/Schaltstation - UW/SST
- Umspannwerk
Stationen mit Transformatoren zur Verbindung zweier oder mehrerer Netze
unterschiedlicher Spannung und die keine Ortsnetz-, Letztverbraucher- oder
gemischte Station sind.
- Schaltstation
Station ohne Umspannungseinrichtungen, in der Leitungen und andere
Betriebsmittel gleicher Nennspannung miteinander verbunden oder voneinander
getrennt werden können.
MS-Stationen mit NS-Trafos, die nicht ausschließlich der Versorgung von
NS-Letztverbrauchern dienen, sind ebenfalls als Schaltstationen zu betrachten.
- Schaltanlage (einer Station)
Station oder Teil einer Station, in der Leitungen und andere Betriebsmittel
gleicher Nennspannung miteinander verbunden oder voneinander getrennt werden
können.
Anmerkung:
Kleine Schaltanlagen in Mittelspannungsnetzen werden auch als Schaltschränke
bezeichnet. Größere Schaltanlagen in Mittelspannungsnetzen können auch Felder
für Transformatoren zur Versorgung von Niederspannungsnetzen beinhalten. Diese
Felder zählen nicht als separate Ortsnetzstation.
- Freiluft-Schaltanlage - Schaltanlage, deren Betriebsmittel den
Witterungseinflüssen ausgesetzt sind.
- Innenraum-Schaltanlage - Schaltanlage, deren Betriebsmittel innerhalb
eines Gebäudes installiert sind.
- Innenraum-Schaltanlage in offener Bauweise - Schaltanlage, bei der die
Isolation zwischen den Außenleitern und zwischen Außenleitern und Erde im
Wesentlichen durch Luft unter atmosphärischem Druck gewährleistet ist, und
bei der kein Schutz gegen direktes Berühren besteht.
- Gekapselte Innenraum-Schaltanlage - Schaltanlage mit Schutz gegen äußere
Einwirkungen, gegen direktes Berühren und gegen Berühren sich bewegender
Teile.
Bei gasisolierten gekapselten Innenraum-Schaltanlagen dient die Kapselung
außerdem der Aufrechterhaltung des Druckes zur Gewährleistung des
Nennisolationspegels.
Netzstation - NST
- Einbaustation
Bauform von Ortsnetz- oder gemischten Stationen - die Betriebsmittel sind in
einem Gebäude untergebracht, welches gleichzeitig einem anderen Zweck dient
(z. B. Büro- oder Wohngebäude).
- Gebäudestation
Bauform von Ortsnetz- oder gemischten Stationen - die Betriebsmittel sind zum
Schutz gegen Witterungseinflüsse in einem hierfür errichteten Gebäude
untergebracht.
- Kompaktstation (IEV-605-02-17)
Bauform von Ortsnetz- oder gemischten Stationen - in gedrängter Bauweise,
häufig vorgefertigt, die hauptsächlich für Verteilungszwecke eingesetzt wird
(Sie ist nicht begehbar).
- Maststation (IEV-605-02-19)
Bauform von Ortsnetz- oder gemischten Stationen - auf einem oder mehreren
Masten im Freien angebracht.
Freileitungen - FL
- Die gesamte Stromkreislänge umfasst die Drehstromlängen aller Einfach- und
Mehrfachfreileitungssysteme, die dem betrachteten Netz zugeordnet sind. Ein
Freileitungssystem ist immer genau einem Netz zugeordnet.
- Trassenlängen von Mehrfachleitungen werden in jedem Netz erfasst, in dem
mindestens ein dem Netz zugehöriges Freileitungssystem auf diesen Trassen
verläuft. Dies gilt ohne Einschränkungen auch für Mehrfachleitungen, deren
Systeme mit unterschiedlichen Betriebsspannungen oder von unterschiedlichen
Netzbetreibern betrieben werden. Die Trassenlänge darf die Stromkreislänge
nicht überschreiten.
Kabel - KA
- Erfasst werden Kabel im Netz zwischen Stationen und im Zuge bzw. im
Anschluss von Freileitungen. Die Kabellänge ist bei Einleiterkabeln und bei
Drehstromkabeln in Drehstromlängen anzugeben, parallele Kabelsysteme zählen
jedoch getrennt.
- Nicht erfasst werden Kabellängen, die nur in Stationen liegen, z. B.
zwischen Schaltanlagen und Transformatoren sowie Verbindungen innerhalb einer
Station.
Auslösebereich
Zusammenfassung von Betriebsmitteln, die im Falle eines Kurzschlusses im
zugehörigen Schutzbereich durch eine automatische Ausschaltung gegebenenfalls
gemeinsam mit mehreren Leistungsschaltern konzeptgemäß ausgeschaltet werden.
So besteht z. B. der Auslösebereich des Leitungsdistanz- oder
Leitungsdifferentialschutzes einer mehrfach gespeisten Freileitung in
Maschennetzen aus allen Betriebsmitteln zwischen den Leistungsschaltern, die bei
einem Kurzschluss auf der Leitung durch den Hauptschutz ausgeschaltet werden.
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