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6.4 Definitionen


Schaden
Als Schaden wird eine bleibende nachteilige Veränderung eines Betriebsmittels als Folge einer besonderen Einwirkung oder Ursache bezeichnet, die sogleich oder im Laufe der Zeit repariert bzw. behoben werden muss. Schäden können während des Betriebs (z. B. „Elektrischer Fehler“) oder bei Nichtbetrieb (z. B. „Wartung“) festgestellt werden.

 

Störung
Als Störung wird eine ungewollte Änderung des normalen Betriebszustandes bezeichnet. Der normale Betriebszustand ist gekennzeichnet durch:

  • eine ausreichende Spannung
  • einen intakten Isolationszustand
  • einen von der Betriebsführung gewollten Schaltzustand
  • intakte Betriebsmittel.

Ein Schaden an einem Betriebsmittel, der während des Betriebes festgestellt wird und eine sofortige Ausschaltung des Betriebsmittels erzwingt, bewirkt eine ungewollte Änderung des Schaltzustandes und gilt somit als Störung.

 

Netz
Ein Netz ist die Gesamtheit der galvanisch miteinander verbundenen Leitungen und Stationen gleicher Nennspannung zur Übertragung oder Verteilung elektrischer Energie, so weit sie demselben Netzbetreiber nach Definition des Energiewirtschaftsgesetzes zuzuordnen sind.
 

Umspannwerk/Schaltstation - UW/SST

  • Umspannwerk
    Stationen mit Transformatoren zur Verbindung zweier oder mehrerer Netze unterschiedlicher Spannung und die keine Ortsnetz-, Letztverbraucher- oder gemischte Station sind.
     
  • Schaltstation
    Station ohne Umspannungseinrichtungen, in der Leitungen und andere Betriebsmittel gleicher Nennspannung miteinander verbunden oder voneinander getrennt werden können.
    MS-Stationen mit NS-Trafos, die nicht ausschließlich der Versorgung von NS-Letztverbrauchern dienen, sind ebenfalls als Schaltstationen zu betrachten.
     
  • Schaltanlage (einer Station)
    Station oder Teil einer Station, in der Leitungen und andere Betriebsmittel gleicher Nennspannung miteinander verbunden oder voneinander getrennt werden können.
    Anmerkung:
    Kleine Schaltanlagen in Mittelspannungsnetzen werden auch als Schaltschränke bezeichnet. Größere Schaltanlagen in Mittelspannungsnetzen können auch Felder für Transformatoren zur Versorgung von Niederspannungsnetzen beinhalten. Diese Felder zählen nicht als separate Ortsnetzstation.
    • Freiluft-Schaltanlage - Schaltanlage, deren Betriebsmittel den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind.
    • Innenraum-Schaltanlage - Schaltanlage, deren Betriebsmittel innerhalb eines Gebäudes installiert sind.
    • Innenraum-Schaltanlage in offener Bauweise - Schaltanlage, bei der die Isolation zwischen den Außenleitern und zwischen Außenleitern und Erde im Wesentlichen durch Luft unter atmosphärischem Druck gewährleistet ist, und bei der kein Schutz gegen direktes Berühren besteht.
    • Gekapselte Innenraum-Schaltanlage - Schaltanlage mit Schutz gegen äußere Einwirkungen, gegen direktes Berühren und gegen Berühren sich bewegender Teile.
      Bei gasisolierten gekapselten Innenraum-Schaltanlagen dient die Kapselung außerdem der Aufrechterhaltung des Druckes zur Gewährleistung des Nennisolationspegels.
       

Netzstation - NST

  • Einbaustation
    Bauform von Ortsnetz- oder gemischten Stationen - die Betriebsmittel sind in einem Gebäude untergebracht, welches gleichzeitig einem anderen Zweck dient (z. B. Büro- oder Wohngebäude).
  • Gebäudestation
    Bauform von Ortsnetz- oder gemischten Stationen - die Betriebsmittel sind zum Schutz gegen Witterungseinflüsse in einem hierfür errichteten Gebäude untergebracht.
  • Kompaktstation (IEV-605-02-17)
    Bauform von Ortsnetz- oder gemischten Stationen - in gedrängter Bauweise, häufig vorgefertigt, die hauptsächlich für Verteilungszwecke eingesetzt wird (Sie ist nicht begehbar).
  • Maststation (IEV-605-02-19)
    Bauform von Ortsnetz- oder gemischten Stationen - auf einem oder mehreren Masten im Freien angebracht.

Freileitungen - FL

  • Die gesamte Stromkreislänge umfasst die Drehstromlängen aller Einfach- und Mehrfachfreileitungssysteme, die dem betrachteten Netz zugeordnet sind. Ein Freileitungssystem ist immer genau einem Netz zugeordnet.
  • Trassenlängen von Mehrfachleitungen werden in jedem Netz erfasst, in dem mindestens ein dem Netz zugehöriges Freileitungssystem auf diesen Trassen verläuft. Dies gilt ohne Einschränkungen auch für Mehrfachleitungen, deren Systeme mit unterschiedlichen Betriebsspannungen oder von unterschiedlichen Netzbetreibern betrieben werden. Die Trassenlänge darf die Stromkreislänge nicht überschreiten.

Kabel - KA

  • Erfasst werden Kabel im Netz zwischen Stationen und im Zuge bzw. im Anschluss von Freileitungen. Die Kabellänge ist bei Einleiterkabeln und bei Drehstromkabeln in Drehstromlängen anzugeben, parallele Kabelsysteme zählen jedoch getrennt.
  • Nicht erfasst werden Kabellängen, die nur in Stationen liegen, z. B. zwischen Schaltanlagen und Transformatoren sowie Verbindungen innerhalb einer Station.
     

Auslösebereich
Zusammenfassung von Betriebsmitteln, die im Falle eines Kurzschlusses im zugehörigen Schutzbereich durch eine automatische Ausschaltung gegebenenfalls gemeinsam mit mehreren Leistungsschaltern konzeptgemäß ausgeschaltet werden.
So besteht z. B. der Auslösebereich des Leitungsdistanz- oder Leitungsdifferentialschutzes einer mehrfach gespeisten Freileitung in Maschennetzen aus allen Betriebsmitteln zwischen den Leistungsschaltern, die bei einem Kurzschluss auf der Leitung durch den Hauptschutz ausgeschaltet werden.


 
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